Heute früh erreichte uns die
Pressemitteilung des Simon Wiesenthal Center
SIMON WIESENTHAL CENTER
Snider Social Action Institute
PHONE: 00972 – 2563 1273/74
FAX: 00972 – 2563 1276
PRESSEMITTEILUNG
DR. EFRAIM ZUROFF, DIRECTOR
ISRAEL OFFICE, 1 MENDELE STREET, JERUSALEM 92147, ISRAEL, Email: swcjerus@netvision.net.il
22. Mai 2007
WIESENTHAL CENTER KRITISIERT VERBOT EINER GEDENKVERANSTALTUNG FÜR NS-OPFER DURCH LANDRATSAMT GARMISCH-PARTENKIRCHEN
Jerusalem. Das Simon Wiesenthal Center hat heute die Entscheidung des Landratsamtes in Garmisch-Partenkirchen kritisiert, das eine Gedenkveranstaltung für Opfer des Nationalsozialismus am Pfingstwochenende am Hohen Brendten in Mittenwald verboten hat. Die Arbeitskreise „Distomo“ und „Angreifbare Traditionspflege“ hatten dort eine Kundgebung angemeldet, um der Opfer deutscher Gebirgstruppen des Zweiten Weltkrieges zu gedenken. Gleichzeitig findet dort eine Versammlung des „Kameradenkreises der Gebirgstruppe“ statt.
„Es ist nicht fair, eine Gedenkveranstaltung zugunsten der Opfer zu verbieten, während Angehörige von Nazi-Truppenverbänden, die schwere Verbrechen begangen haben, wie ehrbare Bürger behandelt werden“, kritisiert der Leiter des Wiesenthal Centers in Jerusalem, Dr. Efraim Zuroff. Veteranen der belasteten Gebirgstruppen müssten die Konfrontation mit ihren Gegnern aushalten, zumal sie sich nie für ihre Untaten entschuldigt hätten, so Zuroff.
Dr. Efraim Zuroff: „Das Landratsamt misst mit zweierlei Maß. Die Veteranen von NS-Gebirgstruppen werden über Gebühr geschützt, während das Gedenken an die Opfer am Hohen Brendten verboten wird. Die bayerische Behörde verhält sich gefühllos gegenüber den Opfern. Das Gedenken für die Opfer muss stattfinden.“
Dr. Efraim Zuroff
Rückfragen unter: 00972 – 507 – 214 – 156
www.operationlastchance.org
Nach all dem überflüssigen Nerv durch Behörden heißt sowas dann Freispruch
Urteil wegen StGB §86a gegen David Goldner aufgehoben
Die anti-antifaschistische Entscheidung des Amtsgericht Garmisch-Partenkirchen musste aufgehoben werden: Durchgestrichene Hakenkreuze und NS-Symbole oder ihre Verwendung zur antifaschistischer Aufklärung sind – nach der überfälligen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts gegen diese Absurdität – kein Verstoß gegen die „Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen“ (StGB §86a). Der Versuch der Stuttgarter Staatsanwaltschaft gegen einen Vertrieb antifaschistischer Mercendising-Produkte ist gescheitert. Der Versuch des für seine sonderlichen Entscheide bekannte Amtsgericht GP musste folglich auch scheitern.
Allerdings bleibt anzumerken, dass die gleiche Stuttgarter Staatsanwaltschaft immer noch keine einzige Anklage gegen die acht noch lebenden von zehn in Italien verurteilten Kriegsverbrechern wegen des Masskers von Sant‘Anna di Stazzema erhoben hat. Und dass die Verfahren Antifaschisten viel Kraft gekostet haben. Frei nach dem Motto „Lieber ein paar Antifaschisten mit absurden Vorwürfen verfolgen als gegen NS-Massenmörder vernünftig ermitteln.“
Herzlichen Glückwunsch zum Freispruch, David! Danke für Deine Standhaftigkeit in diesem Prozess!
(Antisemitismus muss entschieden entgegen getreten werden, d‘accord. Die Sache mit dem Krieg im Irak etc. sehen viele von uns allerdings etwas anders als einige Deiner Genossen … )
[Doku der Email zum Prozess im Kommentar]
Artikel in der aktuellen Jungle World vom 23. Mai 2007
Edelweiß und ultrabraun.
In Mittenwald will sich an Pfingsten erneut der »Kameradenkreis der Gebirgsjäger« treffen. Auch die Gegner des Treffens haben sich angekündigt
(http://www.jungle-world.com/seiten/2007/21/9977.php)
und die
Pressemitteilung des AK Angreifbare Traditionspflege vom 24. Mai 2007
„Der Leiter des Erschiessungskommandos auf Cefalonia/Kephallonia, Otmar Mühlhauser darf bei der Kundgebung am 25. Mai nicht genannt werden. […]“…
kompletten Text siehe Kommentar.
Wir nennen hier den Namen, da es faktische Gründe für die Richtigkeit dieser Feststellung gibt (das bezweifelt nicht mal das deutsche Gericht) und somit öffentlichen Grund zur konkreten Namensnennung. Ein Tipp: Einfach mal „Otmar Mühlhauser“ bei Google eingeben und es wird klar, dass dieser Name in Italien in Zusammenhang mit dem Kriegsverbrechen Kephallonia (Cefalonia) in zig Publikationen genannt ist. Das muss also auch in Dillingen an der Donau möglich sein.
Pressemitteilung vom 24.Mai 2007
Der Leiter des Erschiessungskommandos auf Cefalonia/Kephallonia, Otmar Mühlhauser darf bei der Kundgebung am 25. Mai nicht genannt werden.
Während das Landsratsamt in München die Namensnennung des in Italien verurteilten Kriegsverbrechers Scheungraber nunmehr erlaubt, hat jetzt das Landratsamt in Dillingen verfügt, das der Kriegsverbrecher Mühlhauser nicht namhaft gemacht werden darf.
„Es wird untersagt, in Reden, ähnlichen Kundgebungsformen und in sonstigen Kundgebungsmitteln den Namen „Othmar Mühlhauser“ oder dessen Adresse zu nennen. Ebenso sind Äußerungen oder Umschreibungen untersagt, die einen Rückschluss auf die Person des Herrn Othmar Mühlhauser zulassen oder zulassen könnten.“ (aus dem Auflagenbescheid)
Der Skandal der Nichtverfolgung durch die deutsche Justiz wird jetzt ergänzt durch den Täterschutz in Dillingen.
Wir sind sehr gespannt, wie die Polizei in Dillingen verhindern will, dass Marcella di Negri, Tochter des von Otmar Mühlhauser ermordeten Hauptmanns Cap.Francesco De Negri den Namen des Mörders ihres Vatern nennen wird.
Otmar Mühlhauser ist eindeutig eine Person der italienisch-deutschen Zeitgeschichte. Sein Name war in allen großen Zeitungen in Deutschland erwähnt, im italienischen Senat gab es eine offizielle Anfrage, das italienische Fernsehen hat breit berichtet, die italienische Botschaft und der italienische Staatspräsident haben in einer Note an die bayrische Justizministerin die Einstellung des Verfahrens kritisiert. Der AK Angreifbare Traditionspflege hat zudem Anfang Dezember 2006 zusammen mit Angehörigen, mit Senatoren und Rechtsanwälten aus Italien vor der Staatsanwaltschaft München für die Strafverfolgung von Mühlhauser demonstriert.
Es bleibt dabei, NS-Täter haben Namen und Adressen. Selbstverständlich werden wir auch rechtliche Schritte einleiten.
Zum Hintergrund:
Die Einstellung des Verfahrens gegen den Gebirgsjäger Ottmar Mühlhauser wegen seiner Beteiligung an den Massakern an 4000 entwaffneten kriegsgefangenen italienischen Soldaten auf Kephallonia ist in der italienischen Öffentlichkeit mit großer Empörung aufgenommen worden. Bis heute warten die Angehörigen der Ermordeten der Divisione Acqui auf die Verurteilung der Mörder. Obwohl die Mörder aus den Gebirgsjägereinheiten namentlich bekannt sind und sie sich jedes Jahr zu Pfingsten im bayerischen Mittenwald unter dem Schutz von Bundeswehr und Polizei treffen, hat die deutsche Justiz ein weiteres Kapitel der Straflosigkeit für NS-Mörder geschrieben. Mit Niederschlagung der Mordanklage gegen den Gebirgsjäger O. Mühlhauser aus Dillingen soll ein Schlussstrich unter das Massaker an mehr als 4000 kriegsgefangenen italienischen Soldaten der Divisione Acqui gezogen werden. Das werden wir nicht hinnehmen!
Die Einstellung beleidigt nicht nur die Würde der Ermordeten und ihrer Angehörigen, sie ist auch eine offensive Rehabilitierung für die in Kriegsverbrechen verstrickten Wehrmachtssoldaten. Die Massaker an über 4000 italienischen Soldaten, die als Gefangene von den Gebirgsjägereinheiten ermordet wurden, sind ein Kriegsverbrechen, die Mörder und ihre Helfer müssen auch nach 62 Jahren noch zur Verantwortung gezogen werden.
AK Angreifbare Traditionspflege
Gruppo di Lavoro italo-tedesco contro la tradizione nazista
http://mittenwald.blogsport.de
angreifbare.traditi(at)freenet.de
Pressekontakt 0160-5942758
Zum Freispruch für David Goldner und dem Jubiläumsaufmarsch der Alten Kameraden gibt’s auch hier was:
http://lizaswelt.blogspot.com/2007/05/im-schnen-alpenvorland.html